EU-Verordnung zur Cybersicherheit digitaler Produkte

Cyber Resilience Act – Produktsicherheit
neu gedacht.

Der Cyber Resilience Act (CRA) definiert neue Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. Hersteller, Importeure und Händler müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg cyberresilient sind.

Ob Smart-Home-Geräte, Softwarelösungen oder Hardware-Komponenten: Unternehmen in der gesamten digitalen Lieferkette sind betroffen und müssen künftig vollständig compliant sein. Basec unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des CRA strukturiert und effizient umzusetzen – von der ersten Analyse bis zum Audit.

Jetzt Erstberatung sichern Fristen im Überblick White Paper CRA
Der Fahrplan der EU

Diese Fristen sollten Sie jetzt kennen.

Der CRA tritt stufenweise in Kraft. Wer frühzeitig startet, vermeidet Zeitdruck kurz vor den verbindlichen Terminen.

Juni 2026

Konformitätsstellen können die Einhaltung des CRA erstmalig bewerten.

September 2026

Beginn der Notifizierungspflicht für kritische Produkte.

Dezember 2027

Ende der Übergangsfrist für CRA-konforme Produkte in der EU.

Unser CRA-Beratungsservice

Der Weg zur CRA-Konformität.

Unsere Beratung hilft Ihnen frühzeitig Sicherheit zu gewinnen, Haftungsrisiken zu reduzieren, Bußgelder zu vermeiden und sich im Wettbewerb zukunftssicher aufzustellen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch unsere 4 Service-Module.

01

CRA-Impact-Analyse + Scoping

Wir analysieren, welche Produkte betroffen sind, bestimmen die Kritikalitätsklassen und entwickeln Ihren individuellen Fahrplan zur CRA-Compliance.

02

Prozess-Design + Implementierung

Wir etablieren ein konformes Schwachstellenmanagement und verankern Security-by-Design fest in Ihren Entwicklungsprozessen.

03

Dokumentation + Konformität

Sie erhalten eine vollständige technische Dokumentation inklusive Risikobewertung – als Grundlage für die Konformitätsbewertung und Zertifizierung.

04

CRA-Audit-Vorbereitung

Wir simulieren behördliche Audits und identifizieren Schwachstellen, bevor sie zum Risiko werden – für eine sichere und stressfreie Prüfung.

Häufig gestellte Fragen

Antworten rund um den Cyber Resilience Act.

Die wichtigsten Fragen unserer Kunden zu Pflichten, Fristen und Umsetzung – kompakt beantwortet.

Was ist der Cyber Resilience Act (CRA)?

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) ist die erste EU-weite Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen an Produkte mit digitalen Elementen stellt – von Software über IoT-Geräte bis zu Hardware-Komponenten. Ziel ist es, Sicherheitslücken bereits im Entwicklungsprozess zu vermeiden (Security-by-Design) und über den gesamten Produktlebenszyklus abzusichern.

Wer ist vom CRA betroffen?

Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen, die in der EU in Verkehr gebracht werden – unabhängig vom Firmensitz. Ausgenommen sind Produktkategorien, die bereits eigenen EU-Regularien unterliegen, etwa Medizinprodukte oder bestimmte Kraftfahrzeugkomponenten.

Ab wann gilt der CRA verbindlich?

Der CRA tritt stufenweise in Kraft: Ab Juni 2026 können Konformitätsstellen die Einhaltung erstmals bewerten, ab September 2026 greift die Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle. Ab Dezember 2027 gelten alle Anforderungen vollständig verbindlich.

Was sind die wichtigsten Pflichten für Hersteller?

Hersteller müssen Security-by-Design und Security-by-Default umsetzen, ein durchgängiges Schwachstellenmanagement etablieren, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden melden und eine vollständige technische Dokumentation als Grundlage für die CE-Kennzeichnung vorhalten.

Was passiert bei Verstößen gegen den CRA?

Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Zusätzlich drohen Marktrücknahmen oder Vertriebsverbote für nicht konforme Produkte.

Was kostet die CRA-Umsetzung?

Die Kosten hängen stark vom Produktportfolio, der Kritikalitätsklasse und dem bestehenden Reifegrad Ihrer Entwicklungsprozesse ab. Wir erstellen Ihnen nach einer kurzen Impact-Analyse ein transparentes, auf Ihre Produkte zugeschnittenes Angebot.

Wie unterscheidet sich der CRA von der NIS2-Richtlinie?

NIS2 richtet sich an Betreiber kritischer und wichtiger Einrichtungen und regelt die Cybersicherheit ihrer eigenen Netz- und Informationssysteme. Der CRA hingegen betrifft Hersteller und stellt Anforderungen an die Produkte selbst. Viele Unternehmen sind von beiden Regelwerken gleichzeitig betroffen und sollten sie daher aufeinander abgestimmt umsetzen.

Wie unterstützt basec Sie bei der CRA-Umsetzung?

Wir begleiten Sie von der Impact-Analyse über Prozess-Design und technische Dokumentation bis zur Audit-Vorbereitung – strukturiert entlang unserer vier Service-Module und mit klarem Blick auf Fristen und Bußgeldrisiken.

Ansprechpartner

Zwei Menschen, ein Ansprechpartner.

Sie müssen nicht erst herausfinden, an wen Sie sich wenden. Ihre Anfrage nimmt Tim Will auf, organisatorisch wie fachlich, und stellt bei Bedarf gern einen Termin mit Andreas Dietrich her.

Andreas Dietrich Experte Cyber Resilience Act

Er begleitet Hersteller durch die CRA-Pflichten: Produktklassifizierung, Konformitätsbewertung, Stückliste der Softwarekomponenten und der Umgang mit Schwachstellen über den gesamten Lebenszyklus. Welche Ihrer Produkte unter die Verordnung fallen, klärt er am konkreten Portfolio.

Termine und fachliche Fragen über Tim Will
Ihr Kontakt Tim Will Kunden- und Partnermanagement

Angebote, Projektzuschnitt und Termine. Er nimmt auch fachliche Fragen auf und vermittelt, wenn es tiefer gehen soll, einen Termin mit Andreas. Auch dann der Richtige, wenn Sie noch gar nicht wissen, ob Ihre Produkte unter den CRA fallen.

tim.will@basec.de +49 6326 346 3005
CRA-Anforderungen meistern

Wo besteht bei Ihnen Handlungsbedarf?

Ab Mitte 2026 gelten neue Anforderungen für Produkte mit digitalen Inhalten. Wir zeigen Ihnen jetzt, wo Handlungsbedarf besteht.

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  • Klarer Fahrplan zur Produktklassifizierung
  • Unterstützung bei technischer Dokumentation und Prozessen
  • Passend für Hersteller, Importeure und Händler vernetzter Produkte
Warum Unternehmen auf basec vertrauen
Struktur trifft Tempo

basec sorgt für effiziente Umsetzung statt endloser Theorie: mit klaren Prozessen, prüffertigen Dokumenten und technischer Begleitung auf Augenhöhe.

Sicherheit mit Bestand

Wir schaffen Strukturen, die wachsen können – von der Erst-Implementierung bis zur kontinuierlichen Verbesserung begleiten wir Sie nachhaltig durch alle CRA-Anforderungen.

Praxis entlang der Lieferkette

Ob Hersteller, Importeur oder Händler vernetzter Produkte: Wir kennen die regulatorischen und technischen Anforderungen entlang der gesamten digitalen Lieferkette und passen CRA-Maßnahmen praxisnah an Ihr Produktportfolio an – statt Standardlösungen von der Stange.

Zertifizierte Qualität

Als Partner der Allianz für Cybersicherheit, BITMi-Mitglied und ISO-9001-zertifiziertes Unternehmen stehen wir selbst für die Standards ein, zu denen wir Sie beraten.

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Heute handeln. Morgen geschützt sein.

Sprechen wir unverbindlich über Ihre Security-Herausforderungen. Suchen Sie sich direkt einen freien Termin aus – 30 Minuten, ohne Vorbereitung.

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