DSGVO – Datenschutz, der
Vertrauen schafft.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt europaweit, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen. Sie verpflichtet zu Transparenz, Datenminimierung und angemessenen technischen wie organisatorischen Maßnahmen – und räumt Betroffenen weitreichende Rechte ein.
Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen und das Vertrauen von Kunden und Partnern nachhaltig beschädigen. Wir helfen Ihnen, Datenschutz nicht als Pflichtübung, sondern als gelebten, auditfähigen Prozess in Ihrem Unternehmen zu verankern.
oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes – so hoch können Bußgelder bei DSGVO-Verstößen ausfallen.
beträgt die Meldefrist für Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde.
Betroffenenrechte räumt die DSGVO Ihren Kunden und Mitarbeitenden ein.
So gelingt Ihre DSGVO-Umsetzung.
Fünf Gründe, warum Unternehmen ihren Datenschutz mit basec strukturiert und entspannt angehen.
Klare Prozesse statt Grauzonen
Datenschutz wirkt oft abstrakt und unübersichtlich. Wir übersetzen die Anforderungen der DSGVO in klare, für Ihr Unternehmen zugeschnittene Prozesse.
Aktive Dokumentationsunterstützung
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, TOMs und Nachweise binden interne Ressourcen. Wir übernehmen diese Aufgabe maßgeblich.
Rechtssichere AV-Verträge
Wir prüfen und gestalten Auftragsverarbeitungsverträge mit Ihren Dienstleistern rechtssicher – statt riskanter Vorlagen von der Stange.
Schneller Umgang mit Betroffenenanfragen
Auskunfts- und Löschersuchen müssen fristgerecht beantwortet werden. Wir richten praxistaugliche Prozesse dafür ein.
Ruhe im Ernstfall
Bei einer Datenpanne zählt jede Stunde. Wir helfen Ihnen, die 72-Stunden-Meldefrist sicher einzuhalten, statt im Ernstfall zu improvisieren.
Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter?
Die DSGVO unterscheidet klar zwischen zwei Rollen – mit unterschiedlichen Pflichten. Viele Unternehmen sind sogar beides gleichzeitig, je nach Verarbeitungstätigkeit.
Verantwortlicher
Entscheidet über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung.
- Entscheidet über Zwecke + Mittel der Verarbeitung
- Haftet primär gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden
- Trägt die Meldepflichten bei Datenschutzverletzungen
- Führt das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Auftragsverarbeiter
Verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung.
- Verarbeitet ausschließlich nach Weisung des Verantwortlichen
- Benötigt einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)
- Unterstützt bei Betroffenenrechten und Meldepflichten
- Muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nachweisen
Antworten rund um die DSGVO.
Die wichtigsten Fragen unserer Kunden zu Pflichten, Rechten und Fristen – kompakt beantwortet.
Was ist die DSGVO und für wen gilt sie?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die EU-weite Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten – unabhängig davon, ob der Firmensitz selbst in der EU liegt.
Was ist der Unterschied zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter?
Der Verantwortliche entscheidet über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung und haftet primär. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen, etwa als IT-Dienstleister – hierfür ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich.
Was gehört in ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?
Das Verzeichnis dokumentiert für jede Verarbeitungstätigkeit unter anderem den Zweck, die betroffenen Datenkategorien, Empfänger, Löschfristen und die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Es ist die zentrale Nachweisgrundlage gegenüber Aufsichtsbehörden.
Welche Rechte haben Betroffene?
Die DSGVO räumt Betroffenen unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch ein. Unternehmen müssen diese Anfragen grundsätzlich innerhalb eines Monats beantworten.
Was ist bei einer Datenpanne innerhalb von 72 Stunden zu tun?
Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten muss der zuständigen Aufsichtsbehörde grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden gemeldet werden. Besteht ein hohes Risiko für die Betroffenen, müssen zusätzlich auch diese informiert werden.
Wie hoch können Bußgelder bei DSGVO-Verstößen ausfallen?
Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Schwere, Dauer und Vorsatz des Verstoßes.
Braucht mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Eine Bestellpflicht besteht unter anderem, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder die Kerntätigkeit in einer umfangreichen Überwachung oder Verarbeitung besonderer Datenkategorien besteht. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und in welcher Form diese Pflicht für Sie gilt.
Wie unterstützt basec Sie bei der DSGVO-Umsetzung?
Wir begleiten Sie von der Bestandsaufnahme über das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und die Gestaltung von AV-Verträgen bis zu praxistauglichen Prozessen für Betroffenenanfragen und Meldepflichten – pragmatisch und auditfähig dokumentiert.
Zwei Menschen, ein Ansprechpartner.
Sie müssen nicht erst herausfinden, an wen Sie sich wenden. Ihre Anfrage nimmt Tim Will auf, organisatorisch wie fachlich, und stellt bei Bedarf gern einen Termin mit Julian Schlosser her.
Er übersetzt die Vorgaben der Verordnung in Prozesse, die im Alltag halten: Verarbeitungsverzeichnis, Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und angemessene technische wie organisatorische Maßnahmen. Wo Ihr Datenschutz belastbar ist und wo er nur auf dem Papier existiert, sieht er schnell.
Termine und fachliche Fragen über Tim WillAngebote, Projektzuschnitt und Termine. Er nimmt auch fachliche Fragen auf und vermittelt, wenn es tiefer gehen soll, einen Termin mit Julian. Auch dann der Richtige, wenn Sie noch abwägen, ob eine Bestandsaufnahme oder gleich ein externer Datenschutzbeauftragter der richtige Schritt ist.
tim.will@basec.de +49 6326 346 3005Ihr Kontakt für eine reibungslose DSGVO-Umsetzung.
Setzen Sie auf uns bei der Umsetzung Ihrer Datenschutz-Anforderungen – strukturiert, dokumentiert und auditfähig.
- Rechtssichere Prozesse statt Grauzonen
- Aktive Unterstützung bei Dokumentation und AV-Verträgen
- Schneller, sicherer Umgang mit Betroffenenanfragen und Datenpannen
Struktur trifft Tempo
basec sorgt für effiziente Umsetzung statt endloser Theorie: mit klaren Prozessen, prüffertigen Dokumenten und technischer Begleitung auf Augenhöhe.
Sicherheit mit Bestand
Wir schaffen Strukturen, die wachsen können – von der Erst-Implementierung bis zur kontinuierlichen Verbesserung begleiten wir Sie nachhaltig durch jede Datenschutz-Prüfung und Anfrage von Aufsichtsbehörden.
Praxis in kritischen Branchen
Ob Industrie, Energie, Finance oder Gesundheitswesen: Wir kennen die datenschutzrechtlichen und operativen Besonderheiten unterschiedlichster Branchen und passen Datenschutz-Maßnahmen praxisnah an Ihr Unternehmen an – statt Standardlösungen von der Stange.
Zertifizierte Qualität
Als Partner der Allianz für Cybersicherheit, BITMi-Mitglied und ISO-9001-zertifiziertes Unternehmen stehen wir selbst für die Standards ein, zu denen wir Sie beraten.
Heute handeln. Morgen geschützt sein.
Sprechen wir unverbindlich über Ihre Security-Herausforderungen. Suchen Sie sich direkt einen freien Termin aus – 30 Minuten, ohne Vorbereitung.
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