Detailcheckliste BSI-Erstmeldung
Alle Felder der Meldung, Block für Block, mit dem Hinweis, der im Ernstfall zählt.
Die 24-Stunden-Frist läuft ab dem Moment, in dem ein Vorfall bekannt wird, nicht ab dem Abschluss der Analyse. Wer dann erst überlegt, welche Angaben das Meldeportal verlangt, verliert Zeit, die er nicht hat.
Die Checkliste geht das Formular Feld für Feld durch, in der Reihenfolge, in der das Portal danach fragt: organisatorische Grunddaten, Einstufung des Vorfalls, Verdachtsangaben, betroffene Systeme, Auswirkungen, bereits ergriffene Maßnahmen. Zu jedem Feld steht der praktische Hinweis daneben, also das, was in keiner Ausfüllhilfe steht.
Zwei Dinge sind vor dem Ernstfall zu klären, weil sie sich mitten in einem Angriff nicht mehr klären lassen. Erstens der Zugang: Das Meldeportal verlangt eine gültige Registrierung und eine Authentifizierung, die Zugangsdaten müssen gesichert und allen Beteiligten zugänglich sein. Zweitens die Erreichbarkeit: Das BSI erwartet eine rund um die Uhr erreichbare Kontaktstelle, mit Stellvertretung und mit Nummern, unter denen auch am Wochenende jemand abhebt.
Kostenfrei und ohne Anmeldung. Die Checkliste im A4-Format zum Abarbeiten, das Poster im A3-Format für die Wand im Krisenraum.
Im Zweifel höher einstufen
Das Portal kennt drei Kategorien: den erheblichen Sicherheitsvorfall, der meldepflichtig ist, den freiwillig meldbaren Sicherheitsvorfall und den Beinahevorfall. Nur die erste Kategorie ist Pflicht. Wer unsicher ist, stuft höher ein, denn die Herabstufung in der Folgemeldung nach 72 Stunden ist jederzeit möglich, die versäumte Frist nicht.
Grundlage: § 32 Abs. 1 Nr. 1 BSIG in der Fassung des NIS2-Umsetzungsgesetzes.
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Eine Meldung, die in 24 Stunden steht, setzt einen Prozess voraus, der vorher geübt wurde: