Energie – Sicherheit, die
das Netz am Laufen hält.
Energieversorger, Netzbetreiber und Stadtwerke betreiben Kritische Infrastruktur – mit den härtesten Auflagen im ganzen Markt. Der IT-Sicherheitskatalog nach § 11 EnWG, ISO 27019, verpflichtende Systeme zur Angriffserkennung und NIS2 verlangen ein Sicherheitsniveau, bei dem ein Angriff physische Folgen haben kann.
basec begleitet Sie von der ISMS-Zertifizierung nach ISO 27001/27019 über die Konzeption der Angriffserkennung bis zur Absicherung Ihrer Leittechnik – dort, wo IT und OT zusammentreffen.
der KRITIS-Betreiber müssen Systeme zur Angriffserkennung nachweisen.
ISO 27019 ergänzt ISO 27001 um die Prozess- und Leittechnik der Energieversorgung.
§ 11 EnWG verpflichtet Netzbetreiber zum zertifizierten ISMS nach IT-Sicherheitskatalog.
KRITIS, Leittechnik, Versorgungssicherheit.
Energie ist Kritische Infrastruktur. Der IT-Sicherheitskatalog nach § 11 Abs. 1a/1b EnWG verlangt ein zertifiziertes ISMS nach ISO 27001 in Verbindung mit ISO 27019. Systeme zur Angriffserkennung sind gesetzlich vorgeschrieben, und NIS2 beziehungsweise das KRITIS-Dachgesetz erweitern den Kreis der Verpflichteten deutlich.
Die eigentliche Verwundbarkeit liegt zunehmend in der OT und Leittechnik (SCADA/ICS) – dort, wo ein Cyberangriff nicht nur Daten, sondern die physische Versorgung trifft. Wir verbinden klassische IT-Sicherheit mit dem Verständnis für Leit- und Netztechnik und übersetzen die Auflagen in eine Architektur, die im Betrieb trägt und einem Nachweis standhält.
Ihre Pflichten, die wir sprechen
Erkennen, bevor das Netz es spürt.
Energie fließt vom Erzeuger bis zum Verteilnetz. Ihre Angriffserkennung überwacht jeden Knoten – und isoliert eine Anomalie in der Leittechnik, bevor sie zur Störung wird.
Die Leistungen, die KRITIS verlangt.
Von der zertifizierbaren Basis bis zur aktiven Erkennung – abgestimmt auf Ihren Nachweis nach IT-Sicherheitskatalog.
ISO 27001 + 27019
Das zertifizierte ISMS für die Energieversorgung – inklusive der Leittechnik-Erweiterung nach ISO 27019.
NIS2
Einordnung Ihrer Betroffenheit und Umsetzung der Governance-, Melde- und Maßnahmenpflichten.
ISMS: Aufbau
Strukturierter Aufbau Ihres Managementsystems als Fundament für den Nachweis nach § 11 EnWG.
BSI IT-Grundschutz
Sicherheit nach deutscher Methodik – etabliert bei Betreibern Kritischer Infrastrukturen.
Attack Surface Scan
Sichtbarkeit über exponierte Systeme – die Basis für eine wirksame Angriffserkennung.
Incident Response
Vorbereitete Reaktion, wenn eine Anomalie zum Vorfall wird – schnell und mit klaren Meldewegen.
Wir verstehen IT und Leittechnik.
erfolgreiche Projekte seit 2022.
zufriedene Kunden.
- Erfahrung mit dem IT-Sicherheitskatalog und dem Nachweisverfahren gegenüber der Bundesnetzagentur.
- Verständnis für die Konvergenz von IT und OT bis in die Netzleittechnik.
- Konzeption von Systemen zur Angriffserkennung entlang der BSI-Orientierungshilfe.
- Inhouse-Team aus zertifizierten Informationssicherheitsbeauftragten und Auditoren.
Antworten für den Energiesektor.
Was verlangt der IT-Sicherheitskatalog nach § 11 EnWG konkret?
Netzbetreiber müssen ein ISMS nach ISO 27001 unter Berücksichtigung von ISO 27019 aufbauen und durch eine akkreditierte Stelle zertifizieren lassen. Zusätzlich sind ein Ansprechpartner IT-Sicherheit zu benennen und der Nachweis gegenüber der Bundesnetzagentur zu führen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Weg – von der Strukturanalyse bis zum Zertifikat.
Was ist ein System zur Angriffserkennung – und ist es Pflicht?
Ein System zur Angriffserkennung (SzA) erkennt fortlaufend Bedrohungen und Anomalien in Ihren Netzen und protokolliert sie auswertbar. Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen ist es gesetzlich vorgeschrieben. Wir konzipieren Ihr SzA entlang der BSI-Orientierungshilfe und binden es sinnvoll in Ihre bestehende IT- und Leittechnik ein.
Worin unterscheidet sich ISO 27019 von ISO 27001?
ISO 27001 ist der allgemeine Standard für Informationssicherheits-Managementsysteme. ISO 27019 ergänzt ihn um branchenspezifische Maßnahmen für die Prozess- und Leittechnik der Energieversorgung – also für genau die Systeme, die den Netzbetrieb steuern. Für den Nachweis nach § 11 EnWG sind beide gemeinsam maßgeblich.
Betrifft uns als kleineres Stadtwerk NIS2 oder KRITIS?
Das hängt von Ihren Tätigkeiten und Schwellenwerten ab – viele Stadtwerke fallen über die Energieversorgung unter KRITIS und zusätzlich in den erweiterten Kreis von NIS2. Wir prüfen Ihre konkrete Betroffenheit, ordnen die sich überschneidenden Pflichten und setzen sie in einem gemeinsamen, nicht doppelten Managementsystem um.
Heute handeln. Morgen geschützt sein.
Sprechen wir unverbindlich über Ihre Security-Herausforderungen. Suchen Sie sich direkt einen freien Termin aus – 30 Minuten, ohne Vorbereitung.
Jetzt Erstberatung sichern