Sind Sie von NIS2 betroffen?
Vier Fragen, zwei Minuten. Sie erfahren, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Pflichten fällt und als welche Art von Einrichtung es eingestuft wird. Ihre Angaben bleiben dabei in Ihrem Browser – es sei denn, Sie fordern am Ende die ausführliche Auswertung an.
Fällt Ihr Unternehmen unter einen dieser Sonderfälle?
Diese Einrichtungen sind unabhängig von ihrer Größe erfasst – auch mit fünf Mitarbeitenden. Deshalb steht die Frage am Anfang.
In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen tätig?
Maßgeblich ist die Tätigkeit, mit der Sie am Markt auftreten. Sind mehrere zutreffend, wählen Sie die kritischste.
Wie groß ist Ihr Unternehmen?
Wichtig: Gehört Ihr Unternehmen zu einem Konzern, zählen die Werte verbundener Unternehmen mit – Tochtergesellschaften vollständig, Partnerunternehmen anteilig. Das ist der häufigste Grund, warum sich Unternehmen zu klein einschätzen.
Ihre Einschätzung
NIS2-pflichtige Unternehmen müssen ihre Lieferkette absichern. In der Praxis geben sie die Anforderungen vertraglich weiter – als Nachweis eines Informationssicherheitsmanagements, häufig nach ISO 27001. Wer hier vorbereitet ist, verliert keine Ausschreibung daran.
Die ausführliche Auswertung per E-Mail
Die Einschätzung oben sagt Ihnen, ob Sie betroffen sind. Die Auswertung sagt Ihnen, was daraus folgt: die konkreten Pflichten Ihrer Einstufung, die Fristen, der Umgang mit der Lieferkette und die sinnvolle Reihenfolge der nächsten Schritte.
Diese Einschätzung ist keine Rechtsberatung. Sie ist eine erste Orientierung anhand der Kriterien des BSIG und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Ob eine Pflicht tatsächlich besteht, hängt von Umständen ab, die ein Fragebogen nicht erfassen kann – etwa der genauen Tätigkeit, Konzernverflechtungen oder Sonderregelungen des Landesrechts.
Genau dafür sind unsere Expertinnen und Experten da: In einem persönlichen Gespräch ordnen wir Ihre Situation ein und sagen Ihnen, was daraus folgt. Termin vereinbaren oder schreiben Sie uns – beides unverbindlich.